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Rücklage wegen nichtentnommenen Gewinnes
•Bei Ermittlung der Basis für die Rücklage wegen nichtentnommenen Gewinnes war der Gewinn nach Gewerbesteuerrückstellung um den Dotationsaufwand für die Gewerbesteuerrückstellung zu erhöhen - (§ 11 EStG 1972), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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