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VfGH: Wohnsitzfrist
• Wegfall des Aufenthaltsverbotes für ausländische (hier: türkische) Staatsangehörige führt nicht dazu, daß die vierjährige Wohnsitzfrist nach § 10 Abs. 3 StbG nach Wegfall des Aufenthaltsverbotes neu zu laufen beginnt - (§ 10 Abs. 3 i. V. m. § 15 Abs. 1 lit. a und Abs. 2 Staatsbürgerschaftsgesetz 1985)
Würde das rechtskräftige Verhängen eines Aufenthaltsverbotes - abgesehen vom Fall, daß sich dessen Erlassung in der Folge (ex tunc) als unbegründet erwiesen hat - ausnahmslos dazu führen, daß die vierjährige Wohnsitzfrist nach § 10 Abs. 3 StbG nach Wegfall des Aufenthaltsverbotes neu zu laufen beginnt, so wäre dies sachlich nicht zu rechtfertigen; stellt sich in der Folge nämlich heraus, daß das Aufenthaltsverbot zwar seinerzeit rechtmäßig erlassen wurde, daß aber seine Gründe nunmehr (ex nunc) weggefallen sind, so wäre nicht einzusehen, weshalb in jedem Fall (also unabhängig vom Anlaß des Aufenthaltsverbotes) der Lauf der vierjährigen Wohnsitzfrist unterbrochen werden sollte. (Aufhebung)
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