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Familienbeihilfe: Anspruch
• Ein Kind hat Anspruch auf
Familienbeihilfe wie ein Vollwaise, wenn die Eltern ihrer Unterhaltspflicht, aus welchen Gründen immer, nicht nachkommen – (§ 6 Abs. 5 FLAG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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