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SWK 13, 1. Mai 1996, Seite E 13

Sonder-AfA in der BRD

Sonder-AfA in der BRD (§ 7, § 10 EStG)

Im Gegensatz zu Österreich werden in den neuen deutschen Bundesländern die Investitionsbegünstigungen für Neubaumaßnahmen nicht zur Gänze abgeschafft, sondern unter Senkung des Höchstausmaßes längerfristig ausgeweitet. Werden die Investitionen vor dem abgeschlossen, dann besteht eine einheitliche Begünstigung von 50%. Erst bei Abschluß der Baumaßnahmen vor dem wird die Sonder-AfA auf 25 bis 40% gesenkt. Wesentlich für die abgesicherte steuerliche Begünstigung ist auch, daß in bestimmten Fällen die Bauherreneigenschaft des Investors gesetzlich angenommen wird. Leider können die in Deutschland rechtlich abgesicherten steuerlichen Begünstigungen nicht nach Österreich transferiert werden, da beim negativen Progressionsvorbehalt der ausländische Verlust nach österreichischem Steuerrecht ermittelt wird. (Artikel über die Neuregelung in Deutschland in BB 1996, 618 f.)

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