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SWK 31, 1. November 1996, Seite T 268

Steuertermine im November

(FLD) - Am sind folgende Abgaben fällig:

• Umsatzsteuer, Vorauszahlung für den Monat September 1996 bzw. für das 3. Viertel 1996 sowie Sondervorauszahlung bei vierteljährlichem Vorauszahlungszeitraum;

• Kammerumlage für das 3. Viertel 1996;

• Normverbrauchsabgabe für den Monat September 1996;

• Kapitalertragsteuer gemäß § 93 Abs. 3 i. V. m. § 96 Abs. 1 Z 3 EStG für den Monat September 1996;

• Kraftfahrzeugsteuer für das 3. Viertel 1996;

• Lohnsteuer für den Monat Oktober 1996;

• Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für den Monat Oktober 1996;

• Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für den Monat Oktober 1996;

• Einkommensteuer (Abzugsteuer) für dienstnehmerählich und aufgrund freier Dienstverträge beschäftigte Personen gemäß § 109 a EStG für den Monat Oktober 1996;

• Straßenbenützungsabgabe (bei monatsweiser Berechnung) für den Monat Oktober 1996 bzw. 4. Teilbetrag der Jahressteuer 1996;

• Einkommensteuer, Vorauszahlung für das 4. Viertel 1996;

• Körperschaftsteuer, Vorauszahlung für das 4. Viertel 1996;

• die vom Grundsteuermeßbetrag abgeleiteten Beiträge, die Abgabe von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie die Bodenwertabgabe für das 4. Viertel 1996.

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