Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Steuertermine im November
(FLD) - Am sind folgende Abgaben fällig:
• Umsatzsteuer, Vorauszahlung für den Monat September 1996 bzw. für das 3. Viertel 1996 sowie Sondervorauszahlung bei vierteljährlichem Vorauszahlungszeitraum;
• Kammerumlage für das 3. Viertel 1996;
• Normverbrauchsabgabe für den Monat September 1996;
• Kapitalertragsteuer gemäß § 93 Abs. 3 i. V. m. § 96 Abs. 1 Z 3 EStG für den Monat September 1996;
• Kraftfahrzeugsteuer für das 3. Viertel 1996;
• Lohnsteuer für den Monat Oktober 1996;
• Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für den Monat Oktober 1996;
• Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für den Monat Oktober 1996;
• Einkommensteuer (Abzugsteuer) für dienstnehmerählich und aufgrund freier Dienstverträge beschäftigte Personen gemäß § 109 a EStG für den Monat Oktober 1996;
• Straßenbenützungsabgabe (bei monatsweiser Berechnung) für den Monat Oktober 1996 bzw. 4. Teilbetrag der Jahressteuer 1996;
• Einkommensteuer, Vorauszahlung für das 4. Viertel 1996;
• Körperschaftsteuer, Vorauszahlung für das 4. Viertel 1996;
• die vom Grundsteuermeßbetrag abgeleiteten Beiträge, die Abgabe von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie die Bodenwertabgabe für das 4. Viertel 1996.