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Zinsen: Sonderbetriebsausgaben
•Ein Bundesland, das an einer KG beteiligt ist und dieser ein Darlehen gegeben hat, kann den ihm dadurch entstehenden Zinsenaufwand als Sonderbetriebsausgaben geltendmachen - (§ 23 Z 2 EStG 1988)
Die Beschwerdeführerin - eine GmbH & Co. KG - leistete ihrem (85%-)Kommanditisten, nämlich dem Land Steiermark, vom Finanzamt nicht als Betriebsausgaben der Beschwerdeführerin anerkannte und beim Gesellschafter gemäß § 23 Z 2 EStG 1972 und 1988 als Teil der im Rahmen seiner Beteiligung erzielten Einkünfte aus Gewerbebetrieb angesehene Darlehenszinsen in Höhe von rund 4,8 Mio. S pro Streitjahr. Anläßlich einer Betriebsprüfung beantragte die KG, die geleisteten Zinsen (in Höhe der „Refinanzierungskosten" der Darlehen) als Sonderbetriebsausgaben anzuerkennen.
„Gemäß § 2 Abs. 2 Z 1 KStG 1988 gilt als Betrieb gewerblicher Art auch die Beteiligung an einer Gesellschaft, bei der die Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen sind. Dies hat zur Folge, daß der Steuergesetzgeber in Fällen, in denen sich eine Körperschaft öffentlichen Rechtes als Gesellschafter an einer Mitunternehmerschaft beteiligt, ein eigenes Ertragsteuersubjekt, nämlich den Betrieb gewerblicher Art vorsieht, der als Gesellschafter an die Stelle der Trägerkörperschaft tritt. Steuerlich is...