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Jahresnetzkarte bei RAA
•Bei einem Rechtsanwaltsanwärter können die vom Arbeitgeber ersetzten Kosten einer Jahresnetzkarte nicht zur Gänze als lohnsteuerpflichtig behandelt werden - (§ 16 Abs. 1 Z 6 lit. a EStG 1988)
„Die Fahrten des Beschwerdeführers (von seiner Arbeitsstätte) zu den Gerichten und Ämtern sind ohne Zweifel durch die berufliche Tätigkeit veranlaßt und führen daher dem Grunde nach zu Werbungskosten. ... In gleicher Weise, wie die Anschaffungskosten eines PKW, der zum Teil für betriebliche (berufliche) zum Teil für private Fahrten eingesetzt wird, teilweise (u. U. im Wege des Kilometergeldes) zu Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten führen ..., sind auch die Kosten für den Erwerb einer Netzkarte in Komponenten mit unterschiedlichem einkommensteuerlichen Schicksal aufzuteilen." (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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