Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
SWK 31, 1. November 1996, Seite R 112
Zeugengebühr: Bestimmung
•Soweit bei der Bestimmung von Zeugengebühren Zweifelsfragen auftreten, ist das Gericht zu ergänzenden Erhebungen verpflichtet - (§ 19 Abs. 2 Geb AG), (Aufhebung wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften)
()