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EU-Kommission veröffentlicht Vorschlag für eine Verordnung in Bezug auf Sofortüberweisungen in Euro
Mit der vorliegenden Verordnung werden die VO (EU) 260/2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro (SEPA-Verordnung) und die VO (EU) 2021/1230 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Union, die den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum regeln, geändert.
Die vorliegende Änderung unterstützt das strategische Unionsziel einer vollständigen Einführung eines Sofortzahlungssystems in der EU. Zu diesem Zweck werden Anforderungen an Euro-Sofortzahlungen festgelegt, die unter anderem kontroll- und sicherheitsbezogen sind:
Verpflichtung für Zahlungsdienstleiter (Payment Service Provider – PSP), die bereits Euro-Überweisung anbieten, innerhalb eines definierten Zeitrahmens (innerhalb von 10 Sekunden und 24/7) auch eine Sofort-Variante anzubieten;
Verpflichtung für PSPs, für Euro-Sofortzahlungen keine höheren Gebühren zu erheben als für herkömmliche Euro-Überweisungen ohne Sofortüberweisung;
Verpflichtung für Anbieter, die Übereinstimmung zwischen der Bankkontonummer (IBAN) und dem vom Zahler angegebenen Namen des Begünstigten zu überprüfen, um Fehler oder Betrug zu vermeiden; und
ein Verfahren, bei dem PSPs ihre K...