Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 31, 1. November 1996, Seite R 111

Wasseranschlußabgabe NÖ

Ein Grundstückseigentümer ist zur Bezahlung einer Wasseranschlußabgabe verpflichtet, wenn für das Grundstück ein gesetzlicher Anschlußzwang besteht - (§ 1 NÖ Wasserleitungsanschlußgesetz), (Abweisung)

()

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE)
Daten werden geladen...