zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 31, 1. November 1996, Seite R 111

Gehsteigabgabe Innsbruck

Die Österreichischen Bundesbahnen können aufgrund einer eisenbahnrechtlichen Baugenehmigung nicht verpflichtet werden, in Innsbruck Gehsteigabgabe zu entrichten - (§ 2 Abs. 1 Innsbrucker Gehsteigabgabegesetz), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

()

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE)
Daten werden geladen...