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Gehsteigabgabe Innsbruck
• Die Österreichischen Bundesbahnen können aufgrund einer eisenbahnrechtlichen Baugenehmigung nicht verpflichtet werden, in Innsbruck Gehsteigabgabe zu entrichten - (§ 2 Abs. 1 Innsbrucker Gehsteigabgabegesetz), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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