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AnliegerleistungsG Salzburg
• Kostenbeiträge nach dem Salzburger Anliegerleistungsgesetz können nicht vorgeschrieben werden für Erhaltungsarbeiten an einer schon bestehenden Straßenbeleuchtung - (§ 1 Abs. 2 Sbg. Anliegerleistungsgesetz), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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