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Rechtsanwalt: Bürgschaftsübernahme
• Verluste eines Rechtsanwaltes aus einer Bürgschaftsübernahme für einen Klienten können Betriebsausgaben sein, wenn die Erlangung des Mandats als Syndikus mit der Bürgschaftsübernahme eng verknüpft war - (§ 4 Abs. 4 Z 1 EStG 1988)
„Das Vorstrecken von Geldleistungen und die Übernahme von Haftungen durch den Rechtsanwalt wurde z. B. nicht als betrieblich veranlaßt angesehen, wenn solche Maßnahmen nur dazu dienten, eine drohende Insolvenz des Klienten zu verhindern, um dadurch eine bereits bestehende Honorarforderung des Rechtsanwaltes abzusichern. Weiters wurde betont, daß es nicht zu den beruflichen Obliegenheiten eines Rechtsanwaltes gehört, notleidende Klienten durch die Gewährung von Krediten oder in ähnlicher Weise finanziell zu unterstützen . . . Im hg. Erkenntnis vom , Zl. 92/14/0232, hatte der VwGH einen Fall zur entscheiden, in dem die dort belangte Behörde der Behauptung des beschwerdeführenden Steuerberaters, er hätte die damals verfahrensgegenständliche Bürgschaft übernehmen müssen, ,um sich den Dauerklienten zu sichern oder ihn zu gewinnen' mit Beweiswürdigungsargumenten die Glaubwürdigkeit versagt hatte, die nicht als unschlüssig zu beanstanden waren.
Aus dem zuletzt zitierten ...