Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Devolutionsantrag: Zulässigkeit
• Ein Devolutionsantrag wegen Nichterledigung einer Anregung auf amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens ist nicht zulässig - (§ 311 BAO)
Voraussetzung für einen zulässigen Antrag auf Übergang der Zuständigkeit (Devolution) ist ein in den Abgabenvorschriften vorgesehenes Anbringen im Sinne des § 85 S. R 110BAO. Unter einem Anbringen im Sinne des § 85 BAO ist ein solches zur Geltendmachung von Rechten zu verstehen. Nun räumt jedoch § 303 Abs. 4 BAO der Partei ein subjektives Recht auf amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens nicht ein. (Abweisung)
()