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Verfahren: Wiederaufnahme
• Die Anerkennung einer Vermietungstätigkeit als Einkunftsquelle ist eine rechtliche Beurteilung eines Sachverhaltes und keine Tatsache, auf die eine Wiederaufnahme des Verfahrens für die Vorjahre gestützt werden könnte - (§ 303 Abs. 1 BAO), (Abweisung)
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