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SWK 31, 1. November 1996, Seite R 107

VfGH: Haftung von Geschäftsführern

Die konkrete Ausgestaltung derHaftungsregelung darf nicht unsachlich überschießend erfolgen. Unsachlichkeit einer Haftungsregelung, die hinsichtlich der Höhe der Haftungssummen bzw. des relevanten Haftungszeitraumes überhaupt keine Eingrenzungen und Abschätzungsmöglichkeiten erlaubt. Ausführliche Darlegung der zulässigen bzw. unzulässigen Haftung eines Geschäftsführers einer juristischen Person – (hier als Beispiel: §§ 54 ff. WAO) - § 9 Abs. 1 BAO

Die Inanspruchnahme eines Vertreters oder sonstigen Verpflichteten neben dem Abgabenschuldner ist nach der Neufassung des § 7 Abs. 1 WAO (LGBl. für Wien 40/1992) unter anderem dann möglich, wenn Abgaben „bei den Abgabepflichtigen nicht ohne Schwierigkeiten eingebracht werden können, insbesondere im Falle der Konkurseröffnung".

Zu dieser - möglicherweise - einer extensiven Auslegung zugänglichen Bestimmung hat der VfGH einschränkend folgendes ausgeführt:

Der unbestimmte Rechtsbegriff „nicht ohne Schwierigkeiten" ist so auszulegen, daß nur bei erheblichen Schwierigkeiten, die in ihrer Intensität so geartet sind, wie die Schwierigkeiten, die sich für das Einbringen der Abgabenforderungen im Falle der Konkurseröffnung ergeben, die Tatbestandsvoraussetzung f...

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