Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Bürgschaft für Ehegattin
Bürgschaft für Ehegattin (§ 34 EStG)
Auch wenn es der Lebenserfahrung entspricht, daß sich Zahlungen zur Beseitigung einer finanziellen Belastungssituation allenfalls positiv auf den Krankheitsverlauf auswirken können, umfaßt die Unterhaltsverpflichtung nicht solche Zahlungen. Es besteht auch keine sittliche Verpflichtung zur Tilgung von Schulden eines Angehörigen, es sei denn, eine derartige Verpflichtung ergibt sich wie im Falle einer Kreditaufnahme für eine notwendige Operation aus den besonderen Umständen, die zur Aufnahme der Schuld geführt haben. Die Begleichung einer Schuld der Ehegattin führt auch bei Minderung einer erhöhten Suizidgefahr der Gattin nicht zu einer außergewöhnlichen Belastung ().