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ÖBA 12, Dezember 2022, Seite 859

Newsline

https://doi.org/10.47782/oeba202212085901

Franz Rudorfer

1. Topthemen

Nachhaltige Immobilienkreditvergabe

Seit gilt die Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-VO) der FMA, mit der den Banken kreditnehmerbasierte Vergabequoten bei privaten Wohnimmobilienfinanzierungen vorgegeben werden:

  • eine maximale Beleihungsquote i. H. v. 90% mit einem Ausnahmekontingent i. H. v. 20%,

  • eine maximale Schuldendienstquote i. H. v. 40% mit einem Ausnahmekontingent i. H. v. 10% und

  • eine maximale Laufzeit i. H. v. v 35 Jahren mit einem Ausnahmekontingent i. H. v. 5%.

Die Bundessparte hat sich, auch vielfachen Klagen über die Verordnung Rechnung tragend, Anfang September und nochmals im Oktober erneut mit einem Schreiben an FMA, OeNB und den Vorsitzenden des FMSG gewandt, um auf die drängendsten Anliegen im Zusammenhang mit der KIM-V hinzuweisen und sofortigen Korrekturbedarf eingemahnt. Auch wurden Anträge in den Wirtschaftsparlamenten der Wirtschaftskammern eingebracht und bei Entscheidungsträgern Änderungen eingefordert. Bundesminister Brunner hat zudem in den Medien eine Evaluierung der KIM-V gefordert und dies auch in einem Schreiben an die Vorstände der FMA urgiert.

  • Die KIM-V dämpft den Preisauftrieb nicht, behindert aber den ...

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