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Treu und Glauben
Treu und Glauben (§ 1 EStG)
Ist ein nicht fremdübliches Dienstverhältnis mit der Schwiegertochter im Zuge einer Vorprüfung steuerlich anerkannt worden, dann kann daraus nicht nach Treu und Glauben das Vertrauen des Steuerpflichtigen auf Rechtsbeständigkeit einer unrichtigen abgabenrechtlichen Beurteilung abgeleitet werden ().