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Durchführungsrichtlinie zum Kapitalverkehrsteuergesetz (BMF-Erlaß)
(BMF) - Das EU-Anpassungsgesetz BGBl. Nr. 629/1994, AÖFV Nr. 250/1994, sieht in seinem 2. Teil, Art. III, grundlegende Veränderungen des Kapitalverkehrsteuergesetzes vor. Die Gesellschaftsteuer wird - unter grundsätzlicher Beibehaltung der Struktur der bisherigen Bestimmungen - an das harmonisierte Gemeinschaftsrecht angeglichen. Die Wertpapiersteuer entfällt zur Gänze. Bei der Börsenumsatzsteuer werden Anschaffungsgeschäfte über Kommanditanteile an GmbH (AG) & Co. KG (KEG) in die Besteuerung einbezogen und wird der Steuersatz bei Anschaffungsgeschäften über GmbH-Anteile geändert.
Im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise informiert das Bundesministerium für Finanzen über die neuen gesetzlichen Bestimmungen. Über die gesetzlichen Vorschriften hinausgehende Rechte und Pflichten werden durch die Information nicht begründet.
I. Gesellschaftsteuer
1. Allgemeines
Die gesellschaftsteuerrechtlichen Veränderungen dienen der Anpassung an die Richtlinie 69/335/EWG des Rates vom betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital ABl. L 249/25; diese Richtlinie wurde in der Vergangenheit mehrfach geändert durch:
• Akte über die Beitrittsbedingungen und die A...