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Unentgeltlicher Erwerb eigener Anteile einer Kapitalgesellschaft: Gesellschaftsteuerpflicht? (Haslinger, Strimitzer)
Bis zum unterlag die Veräußerung eigener Gesellschaftsrechte, die unentgeltlich oder zu einer unangemessen niedrigen Gegenleistung erworben wurden, durch eine inländische Kapitalgesellschaft der Gesellschaftsteuer (§ 2 Z 4 KVG a. F.). Diese Bestimmung stellte jedoch lediglich den Sonderfall einer freiwilligen Leistung eines Gesellschafters an eine inländische Kapitalgesellschaft im Sinne des § 2 Z 3 KVG a. F. dar, und zwar den Sonderfall einer Überlassung von Gegenständen an die Gesellschaft zu einer den Wert nicht erreichenden Gegenleistung im Sinne des § 2 Z 3 lit. b KVG a. F. Die Vorteilsgewährung löste allerdings nicht schon (wie es Z 3 lit. b a. F. entspräche) mit der Überlassung des Gesellschaftsanteiles, sondern erst mit dessen Veräußerung durch die Gesellschaft die Gesellschaftsteuerpflicht aus.
Im Zuge der EU-Anpassung wurden in Umsetzung der EG-Richtlinie betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital auch Änderungen im KVG nötig. Unter anderem wurde die Bestimmung des § 2 Z 4 KVG a. F. ersatzlos gestrichen, § 2 zum Teil neu beziffert (BGBl. Nr. 629/1994). Da § 2 Z 4 KVG a. F. aber nur einen Sonderfall einer freiwilligen Leistung eines Gesellschafters mit zeitlich verschobener Auslösung der Steuerpflicht dargestellt...