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SWK 15, 20. Mai 1995, Seite A 359

Unentgeltlicher Erwerb eigener Anteile einer Kapitalgesellschaft: Gesellschaftsteuerpflicht? (Haslinger, Strimitzer)

Mag. Dr. Stefan Haslinger und Mag. Dr. Eugen Strimitzer

Bis zum unterlag die Veräußerung eigener Gesellschaftsrechte, die unentgeltlich oder zu einer unangemessen niedrigen Gegenleistung erworben wurden, durch eine inländische Kapitalgesellschaft der Gesellschaftsteuer (§ 2 Z 4 KVG a. F.). Diese Bestimmung stellte jedoch lediglich den Sonderfall einer freiwilligen Leistung eines Gesellschafters an eine inländische Kapitalgesellschaft im Sinne des § 2 Z 3 KVG a. F. dar, und zwar den Sonderfall einer Überlassung von Gegenständen an die Gesellschaft zu einer den Wert nicht erreichenden Gegenleistung im Sinne des § 2 Z 3 lit. b KVG a. F. Die Vorteilsgewährung löste allerdings nicht schon (wie es Z 3 lit. b a. F. entspräche) mit der Überlassung des Gesellschaftsanteiles, sondern erst mit dessen Veräußerung durch die Gesellschaft die Gesellschaftsteuerpflicht aus.

Im Zuge der EU-Anpassung wurden in Umsetzung der EG-Richtlinie betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital auch Änderungen im KVG nötig. Unter anderem wurde die Bestimmung des § 2 Z 4 KVG a. F. ersatzlos gestrichen, § 2 zum Teil neu beziffert (BGBl. Nr. 629/1994). Da § 2 Z 4 KVG a. F. aber nur einen Sonderfall einer freiwilligen Leistung eines Gesellschafters mit zeitlich verschobener Auslösung der Steuerpflicht dargestellt...

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