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Änderung eines Versicherungsvertrages
(BMF) - Sobald eine vom Versicherungsnehmer verschiedene Person an dessen Stelle in ein Versicherungsverhältnis eintritt, ist hinsichtlich der Sonderausgabenabzugsfähigkeit von Prämienzahlungen gemäß § 18 EStG 1988 vom Abschluß eines neuen Versicherungsvertrages auszugehen, der nur dann zur Sonderausgabenabzugsfähigkeit von Prämienzahlungen führt, wenn dieser neue Vertrag die diesbezüglichenS. A 351 gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt. Ein derartiger Vorgang stellt hinsichtlich des bisherigen Versicherungsnehmers wirtschaftlich einen Teilrückkauf von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag im Sinne des § 18 Abs. 4 Z 1 EStG 1988 dar und löst daher Nachversteuerungspflicht abgesetzter Versicherungsprämien aus. (