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Forderungsverzicht eines ehemaligen Gesellschafters
(BMF) - Der Verzicht eines Gesellschafters auf eine Forderung gegenüber seinem Tochterunternehmen kann je nach Lage des Einzelfalles eine gesellschaftsrechtliche oder eine betriebliche Maßnahme darstellen und daher steuerlich als Einlage oder als normaler Forderungsverzicht zu behandeln sein. Ausschlaggebend ist es, ob der Verzicht letztlich auf der Gesellschafterstellung oder auf dem betrieblichen Interesse auf Erhaltung der Tochtergesellschaft beruht. Dies trifft in uneingeschränktem Ausmaß auch auf einen weiterhin konzernmäßig mit dem begünstigten Unternehmen verbundenen ehemaligen Gesellschafter zu. Daneben kann es sich bei einem solchen Forderungsverzicht, der zeitlich in der Nähe der Veräußerung der Beteiligung angesiedelt ist, auch um eine kaufpreisbestimmende Maßnahme handeln. (