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Zustellung zu eigenen Handen
• Bei einerZustellungzu eigenen Handen bewirkt die Anwesenheit des Adressaten an seiner Abgabestelle auch nur an einem Tag der beiden Zustellversuche, daß die anschließende Hinterlegung als rechtswirksame Zustellung gilt - (§ 21 ZustellG), (Abweisung)
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