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SWK 20, 15. Juli 1995, Seite R 80

Getränkesteuer Salzburg

Im Land Salzburg galt dieGetränkesteuerfür die Jahre 1985 bis 10/1990 aufgrund der vom Abgabepflichtigen abgegebenen berichtigten Getränkesteuererklärung, in der der Außerortsverbrauch von der Besteuerung ausgeschlossen wurde, als festgesetzt - (§ 148 Abs. 2 Sbg. LAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

(, 0201, 94/17/0144)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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