Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Getränkesteuer Salzburg
• Im Land Salzburg galt dieGetränkesteuerfür die Jahre 1985 bis 10/1990 aufgrund der vom Abgabepflichtigen abgegebenen berichtigten Getränkesteuererklärung, in der der Außerortsverbrauch von der Besteuerung ausgeschlossen wurde, als festgesetzt - (§ 148 Abs. 2 Sbg. LAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
(, 0201, 94/17/0144)