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GrESt: Befreiung
• Die Befreiung von derGrunderwerbsteuerwegen Rückgängigmachung des Vertrages innerhalb von drei Jahren steht nur zu, wenn sich die Vertragspartner derart von ihren vertraglichen Bindungen entlassen, daß die Möglichkeit der Verfügung über das betroffene Grundstück nicht beim Erwerber verbleibt, sondern der Veräußerer seine ursprüngliche Stellung wiedererlangt - (§ 11 Abs. 1 Z 1 GrEStG 1987), (Abweisung)
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