Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Schenkungssteuer: Befreiung
• Auch Geschenke von Bargeld können alsGelegenheitsgeschenkevon der Schenkungssteuer befreit sein - (§ 15 Abs. 1 Z 10 ErbStG)
"Insbesondere mag bei Zuwendungen wie in den Beschwerdefällen an die zweitfolgende Generation die Hingabe von Barzuwendungen aus bestimmten Anlässen vom Gedanken getragen sein, daß der älteren Generation der Überblick über die Bedürfnisse der Enkel oftmals fehlen wird." (Aufhebung wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften)
(, 0059)