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Wirtschaftsgüter: Eigenverbrauch
• Wird eine bisher ausgeübte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit liquidiert, so ist die Übernahme der betrieblich genutzten Wirtschaftsgüter ins Privatvermögen der letzte Akt des Unternehmers; in diesem Zeitpunkt istEigenverbrauchanzunehmen - (§ 1 Abs. 1 Z 2 lit. a UStG), (Abweisung)
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