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Abfertigung und Verzugszinsen
• Die an einen ehemaligen Arbeitnehmer bezahltenVerzugszinsen,die im Zusammenhang mit einer begünstigt besteuerten Abfertigungszahlung stehen, sind in derselben Weise wie die Abfertigungszahlung zu besteuern - (§ 67 Abs. 6 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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