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Fleischer: Schmutzzulage
• Die im Kollektivvertrag für das Tiroler Fleischergewerbe vorgesehene Aufwandsentschädigung für Beistellung und Reinigung der Arbeitskleidung durch den Arbeitnehmer ist als
Schmutzzulagesteuerfrei - (§ 68 Abs. 2 EStG 1972), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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