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SWK 20, 15. Juli 1995, Seite D 49

Die Verbuchung von Anzahlungen (Urianek)

Mag. Josef Urianek

VON MAG. JOSEF URIANEK

Gemäß § 19 Abs. 2 Z 1 lit. a UStG 1994 müssen Entgelte, die vereinnahmt werden, bevor die Leistungen ausgeführt worden sind (= Anzahlungen), der Umsatzsteuer unterworfen werden. Im Anschluß an die Ausführungen von Hofians und Schreiner zum Bilanzansatz (SWK-Heft 23/24/1994, Seite D 17 ff.) und dem von Gaedke für die Verbuchung aufgezeigten Lösungsansatz (SWK-Heft 6/1995, Seite A 167) stelle ich die diesbezüglich erforderlichen Buchungen dar.


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Beispiel
Der Unternehmer erhält am bar eine Anzahlung in Höhe von 60.000 S (inkl. 20% USt). Am wird die Ausgangsrechnung in Höhe von 96.000 S (inkl. 20% USt) gelegt. Am wird der offene Restbetrag (36.000 S) bar bezahlt.
Buchungssätze:
Buchung der Anzahlung:
Kassa
60.000 S
an erhaltene Anzahlungen
50.000 S
FA/USt
10.000 S
Buchungen bei Rechnungslegung:
Lieferforderungen
96.000 S
an Umsatzerlöse
80.000 S
FA/USt
16.000 S
und
erhaltene Anzahlungen
50.000 S
FA/USt
10.000 S
an Lieferforderungen
60.000 S
Buchung bei Bezahlung:
Kassa
36.000 S
an Lieferforderungen
36.000 S

Korrespondierend zu der Umsatzsteuerschuld für Anzahlungen sieht das UStG 1994 vor, daß der Leistungsempfänger zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, soweit der gesondert ausgewiesene Steuerbetrag auf eine Zahlung vor Ausfü...

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