Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Die Verbuchung von Anzahlungen (Urianek)
VON MAG. JOSEF URIANEK
Gemäß § 19 Abs. 2 Z 1 lit. a UStG 1994 müssen Entgelte, die vereinnahmt werden, bevor die Leistungen ausgeführt worden sind (= Anzahlungen), der Umsatzsteuer unterworfen werden. Im Anschluß an die Ausführungen von Hofians und Schreiner zum Bilanzansatz (SWK-Heft 23/24/1994, Seite D 17 ff.) und dem von Gaedke für die Verbuchung aufgezeigten Lösungsansatz (SWK-Heft 6/1995, Seite A 167) stelle ich die diesbezüglich erforderlichen Buchungen dar.
Tabelle in neuem Fenster öffnen
• Beispiel | |||
Der Unternehmer erhält am bar eine Anzahlung in Höhe von 60.000 S (inkl. 20% USt). Am wird die Ausgangsrechnung in Höhe von 96.000 S (inkl. 20% USt) gelegt. Am wird der offene Restbetrag (36.000 S) bar bezahlt. | |||
Buchungssätze: | |||
Buchung der Anzahlung: | |||
Kassa | 60.000 S | ||
an erhaltene Anzahlungen | 50.000 S | ||
FA/USt | 10.000 S | ||
Buchungen bei Rechnungslegung: | |||
Lieferforderungen | 96.000 S | ||
an Umsatzerlöse | 80.000 S | ||
FA/USt | 16.000 S | ||
und | |||
erhaltene Anzahlungen | 50.000 S | ||
FA/USt | 10.000 S | ||
an Lieferforderungen | 60.000 S | ||
Buchung bei Bezahlung: | |||
Kassa | 36.000 S | ||
an Lieferforderungen | 36.000 S |
Korrespondierend zu der Umsatzsteuerschuld für Anzahlungen sieht das UStG 1994 vor, daß der Leistungsempfänger zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, soweit der gesondert ausgewiesene Steuerbetrag auf eine Zahlung vor Ausfü...