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Keine USt für Freispiele in der EU, was nun? (Huber)
In der Praxis stellt sich vor allem die Frage der richtigen Kasseninhaltsaufzeichnung
VON ERICH HUBER
Heidinger hatte also doch recht: Es mußte tatsächlich bis zum EU-Beitritt dauern, bis die von ihm bemitleidete Branche der Automatenaufsteller den Sieg über das "Faktorgespenst" feiern konnte. Ironie ist, daß es das Schicksal mit den Automatenbetreibern aber besser meinte, als selbst Heidinger in allen seinen Artikeln gegen die Besteuerung aller Spieleinsätze. Nicht die von ihm damals vorgeschlagene Einwurfbesteuerung findet nun statt, sondern die EU-konforme Umsatzbesteuerung des Kasseninhaltes. Alle noch nicht "Erdrosselten" können aufatmen. Nunc est bibendum!
Auf den folgenden Seiten wird nach einem Exkurs über das die künftige Besteuerung der Spielautomatenbetreiber untersucht, weiters die Möglichkeit der Dokumentation der Besteuerungsgrundlagen (nun ohne Notwendigkeit der Aufzeichnung von ausbezahlten Gewinnen bzw. Freispielen) sowie deren Verprobung im Rahmen einer steuerlichen Betriebsprüfung. Zum Abschluß soll noch errechnet werden, wieviel Steuern sich ein Automatenaufsteller ohne USt von Freispielen in Zukunft ersparen kann (oder auch nicht)....