Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Nochmals zur Rechtswidrigkeit der Fiskalvertreterregelung (Keppert)
Zorn hat in SWK-Heft 16/1995, Seite A 377 ff., am Beispiel der Fiskalvertreterregelung im UStG 1994 die grundsätzliche Frage aufgeworfen, ob innerstaatliches einfaches Recht, welches durch ein Wahlrecht im gemeinschaftlichen Sekundärrecht (hier Richtlinie) sozusagen gedeckt ist, überhaupt einer Normprüfung anhand des österreichischen Verfassungsrechtes zugänglich ist. Zorn beantwortet diese Frage zwar nicht abschließend, kommt aber anhand des innerstaatlichen Modells der Endbesteuerung zur Auffassung, daß es "rechtssystematisch nicht sinnvoll erscheint, die in Ausübung eines Wahlrechtes ergangene innerstaatliche Norm nochmals einer Grundrechtsprüfung (nach den in der innerstaatlichen Verfassung enthaltenen Grundrechten) zu unterziehen" (Zorn, a. a. O., A 380).
Zu dieser Frage hat Öhlinger (AnwBl. 1994, 664 ff.) in einer - soweit ersichtlich - ersten österreichischen Stellungnahme ausgeführt, daß aus dem Vorrang des EG-Rechts vor dem nationalen Recht - einschließlich dem nationalen Verfassungsrecht - zwar folgt, daß "nicht nur EG-Recht selbst, sondern auch innerstaatliches Recht einer verfassungsrechtlichen (und damit auch einer verfassungsgerichtlichen) Prüfung entzogen ist, soweit es EG-r...