Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Überraschungen bei der Differenzbesteuerung (Schweisgut)
Vorteile für den österreichischen Gebrauchtwagenhandel aufgrund der neuen gesetzlichen Regelung?
VON MAG. DR. RICHARD SCHWEISGUT
Im UStG 1994 wurde durch § 24 eine Bestimmung eingebaut, die für Umsätze mit Gebrauchtgegenständen, Kunstgegenständen, Sammlungsstücken und Antiquitäten eine "Differenzbesteuerung" erlaubt. Nach dieser Bestimmung braucht bei Lieferung der angeführten Gegenstände - sofern der liefernde Unternehmer sie von einem nicht zum Vorsteuerabzug Berechtigten erworben hat - nicht das ganze Entgelt, sondern nur der Unterschied zwischen dem Verkaufs- und dem Ankaufspreis der Umsatzsteuer unterworfen werden.
Die Vorschrift beruht auf Art. 26 a der 6. USt-Richtlinie zur Harmonisierung der Umsatzsteuern in der Fassung des Art. 1 Z 3 der Richtlinie 94/5/EG des Rates.
Bereits das alte UStG 1972 kannte im § 4 Abs. 3 diese Besteuerungsart, allerdings nur für die Lieferung gebrauchter Kraftfahrzeuge.
Dadurch, daß im alten UStG 1972 die Lieferung gebrauchter Kraftfahrzeuge als durchlaufender Posten behandelt wurde, war auch der Fall geregelt, daß Gebrauchtfahrzeuge mit Verlust verkauft wurden. Im neuen UStG 1994 wird auf die Möglichkeit, daß Gebrauchtgegenstände billiger verkauft werden als sie eingekauft wu...