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Verdienstentgangsentschädigung
(BMF) - Entschädigungen für Verdienstentgang sind einkommensteuerpflichtig. Sie gehören zu den steuerpflichtigen Einnahmen jener Einkunftsart, in der der ersetzte Verdienst angefallen wäre (§ 32 Z 1 lit. a EStG 1988 in Verbindung mit der jeweiligen Einkunftsart); vgl. SWK-Heft 15/16/1980, Seite A I 228.
Die Entschädigungen sind - falls eine Verteilung über eine passive Rechnungsabgrenzung nicht möglich ist - mit dem Hälftesteuersatz zu versteuern, wenn sie für einen mindestens siebenjährigen Zeitraum gewährt und zur Gänze in einem Kalenderjahr bezogen werden (§ 37 Abs. 2 Z 2 EStG 1988).
Die BMF-Erledigung vom , SWK-Heft 36/1994, Seite A 762, behandelt die Frage der betrieblichen Abzugsfähigkeit einer Erwerbsausfallsversicherung. Danach ist eine Versicherung nur dann betrieblich veranlaßt, wenn sie betriebs(berufs)typische Schäden abdecken soll; die Schadenssumme gehört dann zu den Betriebseinnahmen.
Sind die Prämien nicht Betriebsausgaben, dann fällt im Schadensfall auch die Versicherungssumme nicht in den betrieblichen Bereich. Eine Einkommensteuerpflicht könnte dann nur nach den Rentenregeln (§ 29 Z 1 EStG 1994) eintreten.
Im Anfragefall wird ein durch Fremdverschulden eingetretener Schaden - der Ausfall von betriebliche...