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SWK 20, 15. Juli 1995, Seite A 435

Keine nachgeholten Instandsetzungskosten bei mietengeschützten Objekten (Kohler)

Dr. Gerhard Kohler

VwGH bejaht die Sofortabzugsfähigkeit

VON DR. GERHARD KOHLER

In SWK-Heft 26/1990, Seite A I 313 f., habe ich mich in einem Artikel mit der Frage auseinandergesetzt, ob bei einem mietengeschützten Objekt nachgeholte Instandsetzungsaufwendungen sofort bzw. ab Mitte 1988 als Instandsetzungsaufwand auf zehn Jahre verteilt abzugsfähig sind. Strittig war die Frage bei einem mietengeschützten Objekt deshalb, weil die Finanzbehörde nach der alten Rechtsprechung zu dem bis Ende 1981 geltenden Mietengesetz der Meinung war, daß bei einer "frei vereinbarten" Miete oder einer "angemessenen" Miete keine mietrechtliche Beschränkung vorliegt. Gegen diese Entscheidung wurde Mitte 1991 VwGH-Beschwerde erhoben. Der VwGH hat nunmehr den Bescheid als rechtswidrig aufgehoben und die Ansicht, daß ein mietengeschütztes Objekt ab 1982 zur Gänze der Verrechnungspflicht und damit zur Gänze mietrechtlichen Beschränkungen unterliegt, bestätigt. Da das Erkenntnis nicht nur für die nachgeholten Instandsetzungsaufwendungen, sondern auch für die Frage, inwieweit bei der Liebhaberei von einem mietengeschützten Objekt auszugehen ist, von Bedeutung ist, wird auf die VwGH-Entscheidung vom , 91/13/0143, näher eingeg...

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