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Neue Kilometergelder auch für Radfahrer
Mit BGBl. 694/1994 wurden per die Kilometergeldsätze für Fahrräder angehoben: Für Dienstfahrten mit dem Fahrrad können für die ersten fünf Kilometer jeweils 3,20 S (vorher 2,60 S), ab dem sechsten Kilometer 6,40 S pro Kilometer (vorher 5,20 S) verrechnet werden. Wir bitten um einen handschriftlichen Vermerk im SWK-Sonderheft Lohnverrechnung 1995, Seite 59, und in SWK-Heft 35/1994, Seite T 80.