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Schildbürgerstreich der Finanzverwaltung (Steinkellner)
EU-Beitritt bringt Steuerzahlern auch viele neue Formulare
VON MAG. THOMAS STEINKELLNER
In diesem Artikel soll aufgezeigt werden, wie praxisfremd und fernab der Realität einige der neuen Formularvordrucke konzipiert worden sind. Nehmen wir stellvertretend für alle neuen Formulare das Formular für die Zusammenfassende Meldung (Lager U13) unter die Lupe. Da diese Drucksorte bei der Übermittlung an das zuständige Betriebsfinanzamt zwingend verwendet werden muß, da es der Finanzverwaltung nicht möglich war, sich Belegleser anzuschaffen, die abgegebene Erklärungen auch mit neutralem weißen Hintergrund einscannen können, muß dieses Formular daraufhin untersucht werden, ob es für den automatischen Ausdruck in Datenverarbeitungsanlagen konzipiert worden ist.
Bei der Programmierung für den Ausdruck bei diesem Formular muß auf die Besonderheit Bedacht genommen werden, daß das Formular U13, das die erste Seite der Zusammenfassenden Meldung darstellt, nicht ident ist mit den Folgeblättern der ZM (Lager U14), welche benützt werden müssen, wenn mit den vorhandenen 10 EU-Warenbewegungen des U13-Formulars nicht das Auslangen gefunden wird. Dies bedeutet somit, daß zwei unterschiedliche Formular...