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SWK 6, 20. Februar 1995, Seite R 17
Grundeigentum: Abgabenbescheid
•Ein dem Rechtsvorgänger im Grundeigentum erteilterAbgabenbescheidist gegenüber dem Erwerber des Grundstückes unmittelbar wirksam - (§ 119 NÖ BauO 1976), (Abweisung)
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