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SWK 6, 20. Februar 1995, Seite R 15

VfGH: Grundverkehrsrecht

Grundverkehrsrecht -Umgehungsgeschäfte- (hier: GVG 1983 - Tirol)

Die Beschwerdeführerin ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Leutasch, Tirol. Laut Gesellschaftsvertrag stehen 51% dieser Gesellschaft im Eigentum einer österreichischen Staatsbürgerin, 49% wurden von einer deutschen Staatsangehörigen übernommen. Die österreichische Staatsbürgerin hat einige Monate nach Gründung der Gesellschaft ein bis befristetes Anbot an die deutsche Gesellschafterin abgegeben, ihren Geschäftsanteil abzutreten. Kurz vor diesem Anbot hat die Gesellschaft zwei Grundstücke in Leutasch gekauft. Die Grundverkehrsbehörde (I. Instanz) hat festgestellt, daß eine Genehmigung nicht erforderlich ist, weil es sich bei der beschwerdeführenden Gesellschaft um eine österreichische Gesellschaft handele. Aufgrund einer vom Landesgrundverkehrsreferenten eingebrachten Berufung behob die Landesgrundverkehrskommission beim Amt der Tiroler Landesregierung den Bescheid der Grundverkehrsbehörde I. Instanz wegen Unzuständigkeit und wies den Antrag der beschwerdeführenden Gesellschaft zurück.

Begründet wurde diese Entscheidung im wesentlichen damit, daß von einer Umgehung des GVG 1983 auszugehen ...

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