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SWK 25, 20. August 1995, Seite R 90

Getränkesteuer: Fahrverkauf

Die Behörde kann die von einer Getränkefirma imFahrverkaufohne Rechnung von den Fahrverkäufern gegen Barzahlung abgegebenen Getränke nicht ohne schlüssige Beweise einem bestimmten Kunden der Getränkefirma als "Schwarzeinkäufe" zurechnen - (§ 128 Abs. 2 Wr. AO), (Aufhebung wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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