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SWK 25, 20. August 1995, Seite R 90
Abgabenrechtliche Begünstigung
•Wer eine abgabenrechtlicheBegünstigungfür sich in Anspruch nehmen möchte, muß das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen hiefür zumindest behaupten - (§ 38 Abs. 4 EStG 1972), (Abweisung)
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