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Ist die Zahlung der neuen VZ betriebswirtschaftlich immer sinnvoll? (Barenth, Kapferer)
Vorsicht in jenen Fällen, in denen die Bemessungsinvestitionen die Entscheidungsinvestitionen übersteigen
VON MAG. PETER BARENTH UND MAG. MARTIN KAPFERER
Der erstmals am zu leistenden Sondervorauszahlung auf die Einkommensteuer hat die Beantwortung der Frage "zahlen oder nicht zahlen?" vorauszugehen. In diesen Entscheidungsprozeß sind aus betriebswirtschaftlicher Sicht auch Finanzierungskosten der Sondervorauszahlung einzubeziehen. Daß hiedurch der Entscheidungsprozeß wesentlich beeinflußt wird, soll ein kurzes Beispiel und die nachfolgende Tabelle samt Grafik veranschaulichen. Herr Architekt A. erwarb in den Bemessungsjahren 1993 und 1994 Atelierräume, eine CAD-Anlage sowie übrige Betriebsausstattung. Die Bemessungsinvestitionen betrugen je 4.000.000 S. Die 1995 und 1996 zu leistenden Sondervorauszahlungen betragen insgesamt 280.000 S. Die fremdfinanzierte Sondervorauszahlung führt bis zur Verrechnung mit der Einkommensteuerschuld zu Finanzierungskosten nach Steuer in Höhe 17.136 S (Progression 32%) bzw. 12.600 S (Progression 50%). Wie soll sich Herr Architekt A. bei geplanten Investitionen für die Entscheidungsjahre 1995 und 1996 in Höhe von je 150.000 S zwecks En...