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SWK 25, 20. August 1995, Seite A 539

Betrieblich veranlaßte Schadenersatzleistungen bei Aufsichtsrat

(BMF) - Zur Frage der einkommensteuerrechtlichen Qualifikation von Zahlungen, die von einem Aufsichtsrat deshalb geleistet werden, um eine drohende Haftungsinanspruchnahme wegen Verletzung von mit seiner Aufsichtsratstätigkeit verbundenen Pflichten abzuwehren, kann ausgeführt werden, daß derartige Aufwendungen betrieblich veranlaßte Schadenersatzleistungen und als solche Betriebsausgaben bei der zu Einkünften aus sonstiger selbständiger Arbeit (§ 22 Z 2 EStG 1988) führenden Tätigkeit darstellen können.

Schadenersatzzahlungen, die auf ein Fehlverhalten des Betriebsinhabers zurückzuführen sind, sind als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn das Fehlverhalten und die sich daraus ergebenden Folgen der betrieblichen Sphäre zuzurechnen sind. Das wird in der Regel dann der Fall sein, wenn der Betriebsinhaber in Ausübung seiner betrieblichen Tätigkeit aus Versehen oder einem sonstigen ungewollten Verhalten einen Schaden verursacht. Zwar ist auch in solchen Fällen das Fehlverhalten an sich nicht durch den Betrieb veranlaßt, es tritt aber als ungewollte Verhaltenskomponente gegenüber dem Betriebszweck derart in den Hintergrund, daß es bei der notwendigen Gesamtbetrachtung des betrieblichen Geschehens von diese...

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