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SWK 25, 20. August 1995, Seite A 539

Arbeitnehmerbeteiligungen

(BMF) - 1. Gemäß § 25 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG sind Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden und früheren Dienstverhältnis.

2. Derartige Bezüge und Vorteile sind von der Einkommensteuer befreit, wenn die Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 Z 15 lit. b EStG vorliegen. Demzufolge ist der Vorteil aus der unentgeltlichen oder verbilligten Abgabe von Beteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers oder an mit diesem verbundenen Konzernunternehmen bis zu einem Betrag von 10.000 S jährlich steuerfrei, soweit dieser Vorteil vom Arbeitgeber allen Arbeitnehmern oder bestimmten Gruppen seiner Arbeitnehmer gewährt wird.

3. Beträgt der Vorteil aus der unentgeltlichen oder verbilligten Abgabe von Beteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers oder an mit diesem verbundenen Konzernunternehmen mehr als 10.000 S, ist der übersteigende Betrag nicht von der Einkommensteuer befreit. Für übersteigende Beträge sind somit die im § 3 Abs. 1 Z 15 lit. b EStG angeführten Behaltefristen oder Meldeverpflichtungen und damit verbundene Konsequenzen nicht maßgeblich.

4. In den Erläuterungen wird ausgeführt, daß der Vorteil aus der unentgeltlichen oder verbilligten Abgabe von Beteiligungen am Unternehmen grundsätzlich als sonstiger Bezug zu werten ist. Sonstige...

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