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SWK 25, 20. August 1995, Seite A 538

Firmenwertabschreibung bei Apotheken

(BMF) - Für die Beurteilung der Frage, ob im Rahmen des entgeltlichen Erwerbers einer Apotheke die vom Veräußerer zugunsten des Erwerbers zurückgelegte Apothekenkonzession als Bestandteil des Firmenwertes oder als eigenständiges immaterielles Wirtschaftsgut zu behandeln ist, ist maßgebend, ob für die Zurücklegung der Konzession ein Entgelt verlangt wird oder nicht. Wird ein Entgelt für die Zurücklegung der Konzession verlangt, ist die Abschreibungsbasis für den erworbenen Firmenwert in Höhe dieses Entgeltes zu vermindern.

Im allgemeinen kann davon ausgegangen werden, daß nach den apothekenrechtlichen Bestimmungen eine Personalkonzession nicht übertragbar ist (§ 12 Abs. 1 Z 1 Apothekengesetz) und für die Zurücklegung der Konzession zugunsten eines Rechtsnachfolgers kein Entgelt verlangt werden darf (§ 12 Abs. 2 Z 2 Apothekengesetz). Allerdings enthält das Apothekengesetz keine Sanktion bezüglich eines Verstoßes gegen § 12 Abs. 2 Z 2 Apothekengesetz, sodaß es in der Praxis durchaus vorkommen kann, daß sich der bisherige Konzessionsinhaber die Zurücklegung der Konzession vom Rechtsnachfolger abgelten läßt. Die Frage der allfälligen Abgeltung einer Zurücklegung der Apothekenkonzessio...

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