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SWK 25, 20. August 1995, Seite A 537

Nochmals: Zinsen und Betriebskosten als Werbungskosten bei Spekulationsgeschäften (Lenneis)

Dr. Christian Lenneis

1. In zwei Erkenntnissen vom (93/14/0124 und 93/14/0125) hat der Verwaltungsgerichtshof ausgesprochen, daß für den Geltungsbereich des EStG 1988 nicht mehr von einem bloß engen Werbungskostenbegriff bei der Ermittlung von Spekulationseinkünften auszugehen ist.

a) Bei dem unter 93/14/0124 protokolliertem Beschwerdeverfahren war nur die Behandlung von Zinsen als Werbungskosten strittig; der Sachverhaltsdarstellung im Erkenntnis ist zu entnehmen, daß die Beschwerdeführerin 1989 einen Hälfteanteil einer Liegenschaft kaufte, den sie 1991 (infolge einer Ehescheidung) wieder verkaufte. Ob zwischenzeitig eine private Nutzung erfolgte, ist nicht ersichtlich.

b) Im zweitgenannten Erkenntnis (93/14/0125) wurde auch über die Abzugsfähigkeit von Betriebskosten abgesprochen. Der Verwaltungsgerichtshof stellte hierzu fest: "Da im Beschwerdefall die Wohnung ausschließlich zum ehesten Weiterverkauf erworben und diesem Vorhaben auch tatsächlich entsprochen wurde, die Wohnung also keiner anderen Einkunftsquelle oder abzugsschädlichen Zwecken gemäß § 20 Abs. 1 EStG 1988 diente, handelt es sich bei den Schuldzinsen und bei den laufenden Betriebskosten für die Wohnung um Aufwendunge...

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