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AgB bei Unterhaltsleistenden
• Bis war beim Unterhaltsleistenden eineaußergewöhnliche Belastungnur anzuerkennen, wenn die Zahlungen zur Deckung von Aufwendungen gewährt wurden, die beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden - (§ 34 Abs. 7 EStG 1988), (Abweisung)
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