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SWK 18, 20. Juni 1995, Seite R 70

Schätzung nach Betriebsprüfung

Wenn bei einer Betriebsprüfung zahlreiche unverbuchte Geschäftsvorfälle und Wertberichtigungen von voll eingegangenen Kundenforderungen festgestellt werden, ist das Finanzamt zur Schätzung und Hinzurechnung einesSicherheitszuschlagesberechtigt - (§ 184 BAO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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