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LSSt: Streit über Höhe
• Wenn über die Höhe derLohnsummensteuerzwischen der hebeberechtigten Gemeinde und dem Steuerschuldner Streit besteht, hat das Finanzamt auf Antrag einen förmlichen Steuermeßbescheid zu erlassen - (§ 26 Abs. 1 GewStG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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